Exekutionsrecht
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Das Exekutionsrecht sieht vor, dass dann, wenn einer gerichtlichen Entscheidung nicht entsprochen wird, der aus dieser Entscheidung Berechtigte die zwangsweise Durchsetzung begehren kann. Bei Vermögensansprüchen ermöglicht das Exekutionsrecht die zwangsweise Vollstreckung zur Verwertung von Vermögensgegenständen des Verpflichteten.

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